Gemeindebrandinspektor

Gemeindebrandinspektor


Der Gemeindebrandinspektor (GBI) ist für die Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehr verantwortlich und hat den Gemeindevorstand in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten.
Er wirkt zudem bei der Erstellung von Alarmplänen und Ausrückplänen mit.
Des Weiteren repräsentiert er die Feuerwehr nach innen und außen.

Dem Gemeindebrandinspektor unterstehen die Wehrführer der einzelnen Ortsteilfeuerwehren.

Der Gemeindebrandinspektor wird von den Einsatzkräften aller Ortsteilfeuerwehren für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Für die Dauer der Amtszeit wird der Gemeindebrandinspektor zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.

Bis zum Jahr 1999 war die Dienststellungsbezeichnung „Ortsbrandmeister“ für den Leiter der Feuerwehr einer Gemeinde ebenfalls in Hessen gültig. Sie wurde durch das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) durch die Dienststellung „Gemeindebrandinspektor“ abgelöst.



Stefan Raabe
Gemeindebrandinspektor



Timo Flörke
Stellv. Gemeindebrandinspektor